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1 Bundesverband der Versicherungsträger der Öffentlicher Hand
Универсальный русско-немецкий словарь > Bundesverband der Versicherungsträger der Öffentlicher Hand
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2 государственное предприятие
adj1) gener. (экономически самостоятельное) Regiebetrieb, Staatsbetrieb2) law. Unternehmen öffentlicher Hand, fiskalisches Unternehmen, staatlicher Betrieb, volkseigener Betrieb (в бывш. ГДР)3) econ. staatseigenes Unternehmen, volkseigener Betrieb (в ГДР), öffentlicher Betrieb4) f.trade. staatliches Unternehmen5) capit. StaatsunternehmenУниверсальный русско-немецкий словарь > государственное предприятие
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3 Союз страхователей за счёт федерального бюджета ФРГ
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4 государственные налоги
adjfin. Steuern öffentlicher Hand, staatliche Steuern, öffentliche SteuernУниверсальный русско-немецкий словарь > государственные налоги
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5 государственный налог
adj1) law. staatliche Steuer (im Ggs. zu Gemeindesteuer)2) econ. staatliche Steuer3) fin. Steuer, öffentliche Steuer, öffentlicher Hand4) f.trade. StaatssteuerУниверсальный русско-немецкий словарь > государственный налог
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6 из бюджетных средств
part.gener. aus Haushaltsmitteln, aus öffentlicher HandУниверсальный русско-немецкий словарь > из бюджетных средств
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7 из государственных средств
Универсальный русско-немецкий словарь > из государственных средств
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8 из общественного фонда
part.gener. aus öffentlichen Mitteln, aus öffentlicher HandУниверсальный русско-немецкий словарь > из общественного фонда
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9 из общественных средств
part.gener. aus öffentlichen Mitteln, aus öffentlicher HandУниверсальный русско-немецкий словарь > из общественных средств
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10 из фонда общественных средств
part.gener. aus öffentlicher HandУниверсальный русско-немецкий словарь > из фонда общественных средств
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11 государственные займы
Anleihen pl aus öffentlicher HandНемецко-русский и русско-немецкий словарь деловой и банковской лексики > государственные займы
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12 государственный
staatlich, öffentlich, Staats-, aus öffentlicher Hand, hoheitlichНемецко-русский и русско-немецкий словарь деловой и банковской лексики > государственный
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13 государственное предприятие
fiskalisches Unternehmen, Unternehmen öffentlicher Hand кап.Русско-немецкий юридический словарь > государственное предприятие
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14 из общественного фонда
aus öffentlichen Mitteln, aus öffentlicher HandРусско-немецкий словарь словосочетаний с предлогами и глаголами > из общественного фонда
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15 из общественных средств
aus öffentlichen Mitteln, aus öffentlicher HandРусско-немецкий словарь словосочетаний с предлогами и глаголами > из общественных средств
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16 общественный сёктор
adj1) law. Sektor der öffentlichen Hand, gesellschaftlicher Sektor, öffentliche Hand2) econ. öffentlicher Sektor -
17 государственный бюджет
adj1) gener. Slaatshaushalt, Slaatshaushaltsplan, Staatshaushalt, Staatshaushaltsplan (документ)2) eng. Elat3) law. öffentliche Hand4) econ. (финансовый) Finanzvoranschlag5) busin. Staatsetat, öffentlicher Haushalt6) f.trade. Etat, Staatsbudget7) capit. FinanzenУниверсальный русско-немецкий словарь > государственный бюджет
См. также в других словарях:
Hand — Die Hand ist das wichtigste Arbeits und Greifinstrument des Menschen, das ursprünglichste und umfassendste Werkzeug, das er besitzt. Sie greift, nimmt, gibt, streichelt oder schlägt. Sie deutet an, weist, befiehlt oder drückt Empfindungen aus.… … Das Wörterbuch der Idiome
öffentlicher Kredit — öffentlicher Kredit, die Kreditgewährung der öffentlichen Hand, auch öffentlicher Aktivkredit genannt, im Unterschied zur Schuldenaufnahme (Passivkredit, öffentliche Schulden). Ö. K. werden v. a. Unternehmen und privaten Haushalten als… … Universal-Lexikon
Hand muß Hand wahren. — Hand muß Hand wahren. Dieses Rechtssprichwort drückt den deutschrechtlichen Grundsatz aus, daß der Eigentümer seine bewegliche Habe, die er einem andern überlassen oder anvertraut hatte, nur von diesem, nicht aber vom dritten Besitzer… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
öffentlicher Dienst — öffentlicher Dienst, alle Personen, die im Dienst einer juristischen Person des öffentlichen Rechts stehen, also die Bediensteten von Bund, Ländern, Gemeinden und Körperschaften, Anstalten sowie Stiftungen des öffentlichen Rechts. Gelegentlich… … Universal-Lexikon
Öffentlicher Zweck — Bei dem „öffentlichen Zweck“ handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff aus dem deutschen Kommunalrecht, wonach die Kommunen verpflichtet sind, das Wohl ihrer Einwohner im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge zu fördern.… … Deutsch Wikipedia
Öffentlicher Versicherer — Öffentliche Versicherer sind Versicherungsunternehmen, die im Besitz der öffentlichen Hand sind. Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Inhaltsverzeichnis … Deutsch Wikipedia
Öffentlicher Auftrag — Öffentliche Aufträge sind Aufträge, die öffentliche Auftraggeber vergeben. Innerhalb der EU werden öffentliche Aufträge im Wert von 1,6 Billionen Euro vergeben. Dies entspricht etwa 12 15 Prozent des Bruttosozialproduktes der EU.… … Deutsch Wikipedia
Öffentlicher Auftraggeber — Der Rechtsbegriff Öffentlicher Auftraggeber bezeichnet im Vergaberecht diejenigen Auftraggeber, die bei der Vergabe eines öffentlichen Auftrags in der EU das Vergaberecht zu beachten haben, also insbesondere die Aufträge öffentlich ausschreiben… … Deutsch Wikipedia
Öffentlicher Sektor — Die öffentliche Hand bezeichnet die Gesamtheit der Körperschaften des öffentlichen Rechts, also in Deutschland insbesondere Bund, Länder, Gemeinden und andere verselbständigte öffentlichrechtliche Einheiten. Man spricht von der öffentlichen Hand… … Deutsch Wikipedia
Öffentlicher Personennahverkehr — Nahverkehr; ÖPNV; Öffentliche Verkehrsmittel * * * öffentlicher Personennahverkehr, Abkürzung ÖPNV, die auf eine bestimmte Entfernung (in der Regel 50 km) beschränkte regelmäßige Beförderung von Personen durch spezielle Verkehrsunternehmen.… … Universal-Lexikon
öffentlicher Dienst — berufliche Tätigkeit bei den öffentlich rechtlichen Körperschaften und Anstalten. Öffentlich Bedienstete können je nach der Anstellung ⇡ Beamte, Angestellte oder Arbeiter sein. 1. Angestellte und Arbeiter im ö.D. unterliegen einem… … Lexikon der Economics